Aufzeichnungen der Feldarbeiten (Ökologischer Leistungsnachweis)
Wenn Sie Direktzahlungen beantragen, müssen Sie der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass Sie den gesamten Betrieb nach den vorliegenden Richtlinien bewirtschaften. Sie müssen für die Erfüllung der Nachweispflicht regelmässig Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebes machen. Die wichtigen Betriebsabläufe müssen mit diesen Unterlagen nachvollziehbar sein. Die Aufzeichnungen sind laufend, spätestens aber bis 1 Woche nach Ausführung einer Arbeit, nachzuführen.
Aufzeichnungsunterlagen bestellen:
Beispielsweise Feldkalender oder Wiesenjoural können beim IP Ring bestellt werden.
Aufzeichnungsunterlagen zum Ausdrucken: