BiodiversitätDer Anteil an Biodiversitätsförderflächen muss mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ohne Spezialkulturen und 3,5% der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Der Anteil der Hochstamm-Feldobstbäume und der einheimischen, standortgerechten Einzelbäume und Alleen darf maximal die Hälfte der verlangten Biodiversitätsförderfläche betragen.
Die Biodiversitätsförderflächen lassen sich in zwei Qualitätsstufen aufteilen
Qualitätsstufe I und Qualitätsstufe II
Anforderungen und Höhe der Beiträge finden Sie unter Wegleitung Biodiversitätsförderung (Siehe Wegleitung Biodiversitätsförderung)
Ein weiterer Beitrag kann durch Vernetzungselemente geltend gemacht werden.
Jeder Bewirtschafter der Flächen oder Bäume in der Vernetzung hat muss einmal pro Periode eine Beratung besuchen. Melden Sie sich bei uns für eine Beratung.
Für die Kontrolle
Die Biodiversitätsförderflächen müssen auf einem Plan klar ersichtlich deklariert werden inkl. Flächenangabe (Gelan-Ausdruck reicht).
Alle Formulare und Merkblätter finden Sie hier. Formulare & Merkblätter