Waldhof 2, 4900 Langenthal

Fachinformationen

Abbildung des Ordners

Richtlinien

Die Richtlinien für den ÖLN wurden von der Koordinationsgruppe Deutschschweiz und Tessin (KIP)  ausgearbeitet und werden regelmässig angepasst. Sie basieren auf der Direkzahlungsverordnung und deren Anhang mit den technischen Regeln.

Agrardatenerhebung GELAN: 
Wir erledigen mit Ihnen die Erhebung, kontaktieren Sie uns für einen Termin.

Empfehlung
Ablage der Datenblätter der Stichtag- und Herbsterhebung im Ordner.

Die aktuellen Betriebsflächen können auf GELAN ausgedruckt werden.

Gehen sie dazu im Gelan auf Bewirtschaftungseinheiten, anschliessend auf Raumdaten und klicken sie mit der rechten Maustaste auf die Karte. Sie können nun eine Karte ausdrucken.

Bodenbedeckung auf der offenen Ackerfläche:

Falls Sie mehr als 3 ha offener Ackerfläche in der Talzone, der Hügelzone oder der Bergzone I bewirtschaften, muss auf der offenen Ackerfläche eine bestimmte Bodenbedeckung vorhanden sein.

Achten Sie darauf, dass ihre Bodenproben max 10 Jahre alt sind.

Die Bodenproben geben auskunft über die Nährstoffe, welche im Boden vorhanden sind. Diese Informationen sind nützlich bei der Düngerplanung.

Hier können die Bodenproben analysiert werden:

Labor Ins ( das Material kann in deiner Landi abgeholt und wieder abgegeben werden)

lbu

Die Suisse-Bilanz muss jährlich rückwirkend berechnet werden.Rufen Sie uns an. Gerne berechnen wir Ihre Nährstoffbilanz. Dafür benötigen wir Ihre Daten. Füllen sie hierzu das untenstehende Formular aus.
Tipp: Auf Gelan kann ein PDF generiert werden, auf welchem alle Nährstoffbilanz relevanten Daten sind.

Auf was geachtet werden muss im Umgang mit Hofdüngern finden Sie in diesem Merkblatt.

Hier finden Sie das Düngereinsatz-Futterjournal in Excel-Format.

Alles über die Tierhaltung und den Tierschutz finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unter https://www.blv.admin.ch.
Details zum baulichen Mindestmasse (Neu- und Umbauten) und zum qualitativen Tierschutz (Tierpflege und Betreuung) finden Sie im jeweiligen aktuellen Kontrollhandbuch (für jede Tierart) beim Bundesamt für Lebenmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
 
Ethoprogrammverordnung (BTS/RAUS) – tiergerechte Haltung

Die Bedingungen zu den beiden Bereichen „Besonders tierfreundliche Stallhaltung“ (BTS) und „Regelmässiger Auslauf“ (RAUS) sind in der Direktzahlungsverordnung zusammengefasst: Direktzahlungsverordnung des BLW

Achten Sie darauf, dass Sie einen Spritzentest in Ihren Unterlagen haben, der max. 3 Jahre alt ist.

Wann Sie eine Sonderbewilligung beantragen müssen finden sie im Merkblatt.
Oder auf der Seite der Fachstelle Pflanzenschutz

Sonderbewilligungen müssen im Gelan erstellt werden. Wenn das nicht klappt, kontakieren sie uns.

Beschrieb für das erstellen der Bewilligung auf GELAN

Markus Gammeter und David Burkhalter am Standort Waldhof: 031 636 42 50

Oder die kantonale Sonderbewilligungshotline der Pflanzenschutzfachstelle: 031 636 49 30

Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen muss mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ohne Spezialkulturen und 3,5% der mit Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen. Der Anteil der Hochstamm-Feldobstbäume und der einheimischen, standortgerechten Einzelbäume und Alleen darf maximal die Hälfte der verlangten Biodiversitätsförderfläche betragen.

Die Biodiversitätsförderflächen lassen sich in zwei Qualitätsstufen aufteilen
Qualitätsstufe I und Qualitätsstufe II

Anforderungen und Höhe der Beiträge finden Sie unter Wegleitung Biodiversitätsförderung (Siehe Wegleitung Biodiversitätsförderung)

Ein weiterer Beitrag kann durch Vernetzungselemente geltend gemacht werden. 
Jeder Bewirtschafter der Flächen oder Bäume in der Vernetzung hat muss einmal pro Periode eine Beratung besuchen. Melden Sie sich bei uns für eine Beratung.

Für die Kontrolle
Die Biodiversitätsförderflächen müssen auf einem Plan klar ersichtlich deklariert werden inkl. Flächenangabe (Gelan-Ausdruck reicht).

Swiss GAP

Wir beraten sie gerne in allen Fragen rund um Swiss GAP
Weitere Informationen unter: www.agrosolution.chwww.swissgap.ch

IP Suisse

Wir helfen ihnen die nötigen 15 Punkte zu finden oder Massnahmen zu ergreifen um diese zu erreichen.

Bio Suisse

Wir erstellen Nährstoffbilanzen und füllen das Punktesystem aus für Biobetriebe.

Der Bund unterstützt Projekte der Kantone zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften. Die Massnahmen im Kanton Bern können via Gelan angemeldet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und bieten Ihnen eine individuelle Beratung für Ihren Betrieb.

Empfehlung: Ablage der Vereinbarung im Ordner

Unsere Dienstleistungen sind es wert:
Mitglieder bezahlen: Einen jährlichen Mitgliederbeitrag von Fr. 20.-

Stundenansatz Fr. 70.- für Beratungsleistungen, Nährstoffbilanz Basispreis Fr. 40.- ( ohne Ackerbau)

Aufzeichnungen der Feldarbeiten (Ökologischer Leistungsnachweis)

Wenn Sie Direktzahlungen beantragen, müssen Sie der kantonalen Behörde den Nachweis erbringen, dass Sie den gesamten Betrieb nach den vorliegenden Richtlinien bewirtschaften. Sie müssen für die Erfüllung der Nachweispflicht regelmässig Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung des Betriebes machen. Die wichtigen Betriebsabläufe müssen mit diesen Unterlagen nachvollziehbar sein. Die Aufzeichnungen sind laufend, spätestens aber bis 1 Woche nach Ausführung einer Arbeit, nachzuführen. Laufhof und Weide müssen nach 3 Tagen ausgefüllt sein.

Aufzeichnungsunterlagen bestellen:
Beispielsweise Feldkalender oder Wiesenjoural können hier bestellt werden.